Wer als Autor für eine Internet-Seite schreibt, wird meist von deren Betreiber bezahlt: Ein Verlag vergütet beispielsweise freie Journalisten für ihre Texte. Darüber hinaus ergeben sich aus dem Urheberrechtsgesetz aber auch noch weitere Zahlungsansprüche, die nicht jeder Schreiber kennt oder wahrnimmt:
So sammelt die Münchner „Verwertungsgesellschaft Wort“ (VG Wort) seit vielen Jahren Gebühren von Drucker-, Scanner-, Fax- , Kopierer und Mobiltelefon-Herstellern sowie von Anbietern von CD- und DVD-Brennern ein.
Da auf diesen Geräten zunehmend auch Texte aus dem Internet landen und aus dem Bibliotheken-Buchverleih, ergibt sich ebenfalls ein Anspruch auf Tantiemen. Seit 2007 werden diese offiziell erfasst und ausgeschüttet.
Damit ist die VG-Wort damit so etwas, wie die GEMA für die musik-produzierende Branche!
Eine MItgliedschaft bei VG-Wort müssen Sie beantragen, denn nur so entsteht ein Anspruch auf zusätzliche Vergütungen, neben dem eigentlichen Buchverkaufs-Honorar!
Dazu gibt de bei VG-Wort noch die Möglicheit auch Tantiemen für Internet-Texte (Blogs, freie eBooks, etc.) zu erhalten! Hier muss der Autor sich zunächst bei der VG Wort zus#tzlich registrieren. Dann erhält er eine Karteinummer, über die die Abrechnung erfolgen kann.
Geld, sprich Tantiemen von der VG Wort können dabei nicht nur freie Schriftsteller und Journalisten bekommen, sondern auch Festangestellte, deren Arbeit sonst über ihren Anstellungsvertrag abgegolten ist.
Die Lieblingsmethode der VG Wort zur Vergütungsberechnung im Netz nennt sich „METIS“ – „Meldesystem für Texte auf Internetseiten“. Dabei wird mit so genannten Zählpixeln gearbeitet. Diese setzt ein Seitenbetreiber in jeden publizierten Text. Dann kann auf Seiten der VG Wort gezählt werden, wie oft ein solches Werk abgerufen wurde.
Das geht natürlich auch für Blogs, PodCasts und eBooks, die nicht mit einem harten Kopierschutz versehen worden sind!
Die eBooks, die ich über meinen Haus- und Hof-Verlag „BoD“ herausbringe, die im ePub oder Kindle-Format verkauft werden, können nicht ausgeliehen oder verliehen werden. Daher haben sie einen Kopierschutz und sind in VG-WORT nicht abrechnungsfähig!
Wenn Sie einen tantiemenfähigen Kommunikationsbeitrag erstellt haben, sollten Sie mich konsultieren, denn dann können wir herausfinden, wie und wann die VG-WORT für Sie „Geld einsammeln“ kann!
Überlegungen zu Honoraren über Verlage oder über Selfpublishing
Der klassische Weg über einen Verlag
Als Autor gehen Sie mit dem Plot für ein zu schreibendes Buch zu einem Verlag. Der Verleger beurteilt den Markerfolg Ihrer Buchidee, denn er will eben auch für seine Marketingleitstungen und seine Organisationen zuusätzlich noch an Ihrem Werk verdienen.
- Wenn der Verleger Ihre Idee ablehnt glaubt er nichan einen geschäftlichen Erfolg für alle beteilten Parteien.
- NImmt der Verlag ihre Idee an, starten die Vertragsverhandlungen zwischen Autor und Verlag. Da geht es da um diverse Leistungen um die Buchveröffenlichung, wie Druckart (digital, oder im Offset-Verfahren, Menge der gedrückten Erstauflage, national oder internationale Veröffenlichung, Titel und Untertitel, Covergestaltung, Kurzbeschreibung (sog. Klappentext auf dem Rückseitigen Cover), Anzahl der Farb-Seiten, Seiten insgesamt, Format des Buches, Bindungsart, Papierart, Korrekturlesen des inhlatlichen Maniskriptes, Lextorat und sonstge Marketing-Maßnahmen.
Und schließlich geht es um ihr Honorar bei verkaufte Exemplaren! hier mal ein Beispiel
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Header-Bild oben: Das kann auch das Resultat Ihrer Arbeit sein: das erste gedruckte und gebundene, selbst geschriebene Buch!
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